und beauftragte die Polizei am 11. Februar 2016 mit entsprechenden Ermittlungen. Nach Beizug diverser Bankunterlagen, Erteilung weiterer Ermittlungsaufträge an die Polizei und Erlass der bereinigten Eröffnungsverfügung vom 11. August 2017 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien am 11. September 2017 mit, sie erachte die Strafuntersuchung gegen die Beschuldigten wegen Veruntreuung als vollständig und beabsichtige, das Verfahren einzustellen; den Parteien wurde Gelegenheit gegeben, Einsicht in die Akten zu nehmen und Beweisanträge sowie Entschädigungsbegehren zu stellen. C.___ liess am 27. September 2017 ein Entschädigungsbegehren einreichen, A.__