Im Weiteren hätten C.___ und D.___ als Vertreter ihres Vaters im Jahr 2008 zwei Liegenschaften in [...] verkauft. Rechtsanwalt F.___ habe den Kauf abgewickelt und ihnen geschrieben, er habe aus den Verkäufen CHF 110’00.00 und CHF 50'000.00 auf das Konto von E.___ überwiesen. Es sei abzuklären, was mit diesem Geld geschehen sei. Zudem habe der Erblasser über Schwarzgeld bei der [...] SA in [...] und in [...] verfügt. Dazu sei G.___ als Zeuge zu befragen. Schliesslich habe B.___ einen Erbvorbezug erhalten. Mit diesem Geld habe er ein eigenes Geschäft gegründet. B.___ habe immer finanzielle Probleme gehabt und Geld von seinem Vater erhalten.