Der Beschwerdeführer hat somit für die Aufwendungen des Beschuldigten im Beschwerdeverfahren aufzukommen. Die von Rechtsanwalt Benjamin Kamber eingereichte Honorarnote ist angemessen. Der Beschwerdeführer ist folglich zu verpflichten, dem Beschuldigten eine Entschädigung von CHF 2'157.05 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. Demnach wird erkannt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens von total CHF 1’500.00 zu bezahlen. 3. Der Beschwerdeführer hat dem Beschuldigten für das Beschwerdeverfahren eine Parteientschädigung von total CHF 2'157.95 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu bezahlen. Rechtsmittel: