Aus diesen Gründen ist die Nichtanhandnahme der Staatsanwaltschaft nicht zu beanstanden. 2.6 Schliesslich macht der Beschwerdeführer geltend, dass der Beschuldigte die aktienrechtliche Kompetenzordnung bei der Bildung von Rückstellungen verletzt habe. Wie bereits ausgeführt, lassen die Bestimmungen zu den Rückstellungen stille Reserven weitestgehend zu. Rückstellungen bewirken bei einer Aktiengesellschaft in der Tat eine Verschiebung von Kompetenzen von der Generalversammlung an den Verwaltungsrat, da stille Reserven in Form von Rückstellungen verdecktes Eigenkapital darstellen und damit nicht in der Verfügungsmacht der Generalversammlung stehen (Neuhaus/Haag, BSK OR II, Art. 960e N 25).