Es wäre folgendes Szenario denkbar: Die Rückstellungen wurden gebildet, um in einem späteren Zeitpunkt ungerechtfertigte Privatansprüche des Beschuldigten zu befriedigen. Dies wäre der Fall, wenn der Beschuldigte bspw. geltend machen würde, er habe einen ausserordentlichen Aufwand durch den Verkaufsvorgang gehabt und diese Rückstellungen seien für sein persönliches Honorar reserviert – vorausgesetzt, dieser Aufwand wäre übersetzt und würde dadurch unberechtigterweise Eingang in die Jahresrechnungen finden. Falls dem so wäre, dann hätte die Bildung der Rückstellungen allenfalls eine strafrechtliche Relevanz.