Die Bildung von Reserven ist – wie bereits erwähnt – in der Regel durch steuerrechtliche Optimierungen motiviert. Wie bereits oben ausgeführt, handelt es sich um ein gängiges Vorgehen und ist nach OR-Rechnungslegung grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Ob dieses Vorgehen steuerrechtlich zulässig ist, ist vorliegend nicht Verfahrensgegenstand, offenbar wurde es von der Steuerbehörde nicht beanstandet. Es könnte jedoch auch sein, dass die Rückstellungen für die privaten Zwecke des Beschuldigten gebildet wurden mit dem Ziel, diese dem Zugriff der Aktionäre zu entziehen. Es wäre folgendes Szenario denkbar: