Anhaltspunkte, dass im vorliegenden Fall das Ermessen entgegen kaufmännischen Grundsätzen ausgeübt wurde, sind nicht ersichtlich. Stille Reserven sind ebenfalls eine Form von Rückstellungen: Es handelt sich um Reserven, die in der Bilanz nicht erscheinen. Das Eigenkapital wird kleiner ausgewiesen, als es in Wirklichkeit ist. Es liegt in der Natur der stillen Reserven, dass die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu schlecht dargestellt wird (Druey/Druey Just/Glanzmann: Gesellschafts- und Handelsrecht, Zürich/Basel/Genf 2015, § 25 N 177-180).