Mit diesem Argument lässt sich kein strafbares Verhalten begründen. 2.5 Augenfällig ist jedoch, dass der generierte Gewinn von CHF [...] zeitgleich und in der exakt gleichen Höhe durch einen ausserordentlichen Aufwand wieder neutralisiert wurde. Der Gewinn wurde damit nicht wie sonst üblich zu Gunsten des Eigenkapitals zugewiesen, sondern umgehend durch Rückstellungen neutralisiert. Dem Beschwerdeführer ist insofern zuzustimmen, dass der Zeitpunkt und die Höhe der Rückstellungen auffallend sind. Diesbezüglich ist zu prüfen, ob die Reservenbildung zulässig war und zu welchem Zweck diese gebildet wurden.