Die CHF [...] sind – soweit aus den Belegen ersichtlich – weiterhin vorhanden und nicht abgeflossen. Aus der Bilanz ist zu entnehmen, dass sich die flüssigen Mittel zwischen dem Berichtsjahr [...] und dem Vorjahr um rund CHF [...] vergrössert haben (AS 058). Aus ökonomischer Betrachtungsweise ist der Vermögenswert damit noch vorhanden, was gegen einen Vermögensschaden spricht. 2.4 Des Weiteren bezieht sich der Beschwerdeführer auf den Hinweis der Revisionsstelle im Revisionsbericht [...]. Im Revisionsbericht ist zu lesen: «Unsere Revision hat ergeben, dass der in der Berichtsperiode erfolgte Verkauf eines Betriebsteils, entgegen den Vorschriften von Art. 958c Abs. 1 Ziff.