Falls sich der Jahresgewinn während mehreren Jahren in diesem Mittelwert bewegte und dies dem langfristigen Gewinnpotenzial der Gesellschaft entspricht, ist der Verkaufspreis als nicht offensichtlich unangemessen zu qualifizieren. Hier gilt relativierend, dass die Rechnungslegung nach OR erfolgte und somit der Jahresgewinn tendenziell einen tieferen Aussagegehalt hat. Der Verkaufspreis wäre tendenziell eher unter Wert zu qualifizieren, wenn die Gesellschaft andere grosse Substanzwerte aufweisen würde: Dies wäre bspw. der Fall, wenn sie über werthaltige Immobilien verfügen würde, der Gewinn aber verhältnismässig tief wäre.