Der Schaden bestehe in der unterbliebenen Vermögensmehrung. Bei dieser Argumentation verkennt der Beschwerdeführer, dass jeder Verkauf bedeutet, dass künftiges Ertragspotenzial aufgegeben wird. Das zukünftige Ertragspotenzial wird gerade durch den entsprechenden Verkaufspreis abgegolten, sofern dieser angemessen ist. Der Verlust eines künftigen Ertragspotenzials führt für sich allein nicht zum geltend gemachten Schaden. 2.3 Anders läge der Fall, wenn der Verkaufspreis nicht angemessen gewesen wäre. Der Beschwerdeführer macht erst in seiner Replik vom 8. Februar 2018 geltend, dass der Unternehmensteil [...] unter Wert verkauft worden sei.