Vorliegend dürfe das Strafrecht nicht dazu missbraucht werden, um vermeintliche obligationenrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Dass auch auf privatrechtlicher Ebene kein relevantes Fehlverhalten vorliege, sei dadurch belegt, dass der Beschwerdeführer die Frist zur Klageeinleitung nach erfolgter Schlichtungsverhandlung vor dem Richteramt [...] unbenutzt habe verstreichen lassen. 8. Am 8. Februar 2018 reichte der Beschwerdeführer seine Replik ein. Er liess ausführen, dass die Jahresrechnung den effektiven Verkaufspreis nicht ausweise, sondern dass es einen ausserordentlichen Ertrag im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Betriebsteils gegeben habe.