Durch Umgehung der aktienrechtlichen Kompetenzordnung habe der Beschuldigte den rentablen Unternehmensteil [...] veräussert, womit er sich dem Verdacht der ungetreuen Geschäftsbesorgung ausgesetzt habe. Um den generierten Verkaufserlös gegenüber den Aktionären nicht offenlegen zu müssen, habe der Beschuldigte den Erlös in der Jahresrechnung [...] verschleiert. Dadurch habe er eine Falschbeurkundung begangen. Konkret sei die Verschleierung des Verkaufserlöses erfolgt, indem der Erlös sogleich mit einem ausserordentlichen Aufwand resp. Rückstellungen neutralisiert worden sei. Die Bildung von Rückstellungen sei nicht erforderlich gewesen und damit pflichtwidrig erfolgt.