Kurz nach Abwicklung des Kaufvertrages habe der Beschuldigte den Hauptunternehmensteil [...] veräussert, was einer Teilliquidation gleichkomme. Der Beschuldigte habe ohne Ermächtigung der Generalversammlung gehandelt und die Vorschriften des Aktienrechts verletzt. Der Beschuldigte habe einen ausserordentlichen Gewinn realisieren und dem Beschwerdeführer dessen Liquidationsanteil vorenthalten wollen. Durch Umgehung der aktienrechtlichen Kompetenzordnung habe der Beschuldigte den rentablen Unternehmensteil [...] veräussert, womit er sich dem Verdacht der ungetreuen Geschäftsbesorgung ausgesetzt habe.