Es sei niemand perfekt und jeder könne einen Fehler machen, was sich auch daraus ergebe, dass sein Name falsch geschrieben worden sei. Er müsste wegen eines kleinen Fehlers CHF 1'800.00 bezahlen, was ihm aus finanziellen Gründen nicht möglich sei. Er ersuche deshalb um einen positiven Entscheid des Obergerichts. 2.3 Die Staatsanwältin führt in ihrer Stellungnahme aus, dem Beschwerdeführer sollte bekannt sein, dass die vorübergehende Aufbewahrung der Post den schriftlichen Auftrag «Post zurückbehalten» erfordere und eine mündliche Aufforderung durch den Neffen gegenüber der Post wirkungslos wäre.