Er könne sich auch sehr gut daran erinnern, dass vor 20 Jahren Gerichtsbriefe von der Polizei höchstpersönlich gebracht worden seien und es auch sehr lange gedauert habe, bis er die Briefe (Verfügungen) erhalten habe. Da er die Ferien schon geplant und gebucht gehabt und gedacht habe, dass es wieder sehr lange dauern würde, bis er den Gerichtsbrief erhalte und ihm dann eine Einsprachefrist von 30 Tagen zur Verfügung stünde, habe er keinen Grund gesehen, nicht in die Ferien zu gehen und damit das im Voraus bezahlte Geld zu verlieren. Ausserdem habe er zur Sicherheit seinen Neffen beauftragt, den Briefkasten zu leeren und ihm mitzuteilen, wenn er einen Gerichtsbrief erhalten würde.