Es treffe zu, dass er mit Post vom Gericht gerechnet habe. Er sei jedoch davon ausgegangen, dass vom Gericht gesendete Briefe mindestens eine 20- bis 30-tägige Abhol- und Einsprachefrist hätten. Er könne sich auch sehr gut daran erinnern, dass vor 20 Jahren Gerichtsbriefe von der Polizei höchstpersönlich gebracht worden seien und es auch sehr lange gedauert habe, bis er die Briefe (Verfügungen) erhalten habe.