Er habe deshalb das Versäumnis verschuldet, was die Wiederherstellung der Frist ausschliesse. 2.2 Der Beschwerdeführer führt in der Beschwerde aus, die Staatsanwältin habe zutreffend erwähnt, dass er von der Staatsanwaltschaft schon mehrere Briefe erhalten habe und er deshalb mit dem Thema bekannt sei. Die Staatsanwältin habe aber unbeachtet gelassen, dass er seine Ferien schon Anfang Jahr mit seiner damaligen Arbeitgeberin, der Firma B.___ AG, geplant habe. Er habe sich an die Ferienzeit halten müssen und ausserdem habe er die Flugtickets schon gebucht gehabt. Die Ferien hätten nur drei Wochen gedauert. Es treffe zu, dass er mit Post vom Gericht gerechnet habe.