Diese Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am 3. November 2017 zugestellt. 5. Mit Eingabe vom 7. November 2017 erhob der Beschwerdeführer gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 27. Oktober 2017 wiederum «Einsprache», welche vorliegend als Beschwerde zu behandeln ist. Mit Eingabe vom 13. November 2017 beantragte die zuständige Staatsanwältin, die Beschwerde sei unter Kosten.- und Entschädigungsfolgen abzuweisen.