Diese Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am 29. September 2017 zugestellt. 3. Mit Eingabe vom 6. Oktober 2017 erhob der Beschwerdeführer gegen die Verfügung des Amtsgerichtspräsidenten von Solothurn-Lebern vom 27. September 2017 «Einsprache», welche im Verfahren BKBES.2017.175 mit Verfügung vom 13. Oktober 2017 als Wiederherstellungsgesuch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde. 4. Mit Verfügung vom 27. Oktober 2017 wies die zuständige Staatsanwältin das Wiederherstellungsgesuch ab. Diese Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am 3. November 2017 zugestellt.