Der Beschwerdeführer hat somit für die Aufwendungen der Beschuldigten im Beschwerdeverfahren aufzukommen. Bei diesem Ergebnis ist das als Eventualantrag gestellte Gesuch der Beschuldigten um Einsetzung von Rechtsanwältin Melania Lupi als amtliche Verteidigerin und auf entsprechende Entschädigung durch die Staatskasse gegenstandslos. Rechtsanwältin Melania Lupi macht einen Aufwand von 2,62 Stunden geltend. Dies erscheint angemessen, allerdings zum praxisgemässen Stundenansatz von CHF 250.00, statt der geltend gemachten CHF 270.00 (der Fall wies keine besonderen Schwierigkeiten auf). Bei Auslagen von CHF 94.30 und der Mehrwertsteuer von 8 % führt dies zu einer Entschädigung von CHF 809.25.