So ist zum einen nicht klar, welche Frage sie genau beantwortete, als sie im WhatsApp-Chat mit C.___ die in der Beschwerde erwähnte Antwort «Neei ebe ni» gab und ausführte, sie habe gar keine Anzeige gemacht. Zum anderen geht aus dem Chat klar hervor, dass sie die Meinung vertrat, es sei etwas passiert, wenn sie auch nicht klar ausführte, was. So erwähnte sie zum Beispiel, sie dürfe eigentlich nicht darüber sprechen, sie könne aber einfach sagen, es sei schon etwas passiert von seiner Seite; es sei nicht so, dass er sie vergewaltigt habe oder so, er habe sie einfach zu etwas drängen wollen; sie wisse in welche Richtung es gehe, also sexuelle Belästigung; sie habe keinen Grund zu lügen.