Diese Voraussetzung sei vorliegend klarerweise nicht gegeben. Die Ausführungen des Amtsgerichtspräsidenten seien an Deutlichkeit kaum zu überbieten. Die Beschuldigte trage keine Verantwortung dafür, wie es dem Beschwerdeführer gehe. Zu Besorgnis Anlass gebe zudem die Tatsache, was der Beschwerdeführer auf WhatsApp preisgebe: «It was the beginning of the end…but now…it’s over!». Auf dem Bild mit dem Schriftzug «over» sehe man ihn mit der Beschuldigten. Auf einem weiteren Bild stehe in grossen Lettern: «you will regret». Die Fotos seien der Beschuldigten nicht zugesandt worden. Bei der Neuaufschaltung ihres Handys seien sämtliche Kontakte wiederhergestellt worden.