Der Beschuldigten müsse vor Augen geführt werden, was sie mit ihren falschen Aussagen losgetreten habe. 2.5 Die Jugendanwaltschaft führt am 17. November 2017 dazu aus, die Beschwerde stütze sich im Wesentlichen auf einen Screenshot und eine WhatsApp-Nachricht, welche Bestandteile der Verfahrensakten A.___ gewesen seien. In diesem Verfahren sei eine Gesamtwürdigung der Beweismittel durch den Amtsgerichtspräsidenten von Bucheggberg-Wasseramt vorgenommen worden. Diese habe zu einem Freispruch geführt. In den Urteilserwägungen halte der Amtsgerichtspräsident fest, das Ergebnis der Beweiswürdigung bedeute keineswegs, dass eine fälschliche Belastung von A.___ durch B.___ anzunehmen sei.