am 6. November 2017 Beschwerde führen mit dem Antrag auf Aufhebung der Ziff. 2 (entschädigungslose Einstellung) und 3 (Festlegung der Verfahrenskosten zu Lasten des Staates) sowie auf Anweisung der Jugendanwaltschaft, das Untersuchungsverfahren gegen B.___ wiederaufzunehmen resp. fortzusetzen. 3. Die Jugendanwaltschaft beantragte am 17. November 2017 die Abweisung der Beschwerde. 4. Die Beschuldigte liess am 1. Dezember 2017 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde beantragen. 5. Der Beschwerdeführer liess mit Eingabe vom 14. Dezember 2017 an der Beschwerde festhalten.