Mit Urteil des Amtsgerichtspräsidenten von Bucheggberg-Wasseramt vom 30. Juni 2017 wurde A.___ von den Vorhalten des Verabreichens gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder, der sexuellen Handlungen mit Kindern und der Pornographie freigesprochen. Mit Verfügung vom 20. Oktober 2017 nahm die Jugendanwaltschaft das sistierte Verfahren gegen B.___ wieder auf und stellte das Ermittlungsverfahren gegen sie wegen des Verdachts der falschen Anschuldigung und der Irreführung der Rechtspflege entschädigungslos ein. 2. Gegen diese Verfügung liess A.___ am 6. November 2017 Beschwerde führen mit dem Antrag auf Aufhebung der Ziff.