Die Beschwerdeführerin wendet sich nicht gegen die Kürzung der Kostennote für die Aufwendungen im Zeitraum vom 8. Dezember 2016 bis 24. März 2017. Bestritten ist einerseits die Kürzung von 45 Minuten für die Teilnahme an der Schlusseinvernahme vom 8. August 2017 und die Kürzung der Aufwendungen für Kopien von CHF 166.50. 5.1 Die Schlusseinvernahme vom 8. August 2017 hat gemäss Protokoll um 9:06 Uhr begonnen und endete (vor dem Vorlesen) um 9:53 Uhr. Vorgeladen waren die Parteien auf 9:00 Uhr. Die Schlusseinvernahme umfasst 10 Seiten (Text).