Die Mutter der Kinder und Ehefrau des Beschuldigten, C.___, lebt von ihm getrennt. Am 27. März 2017 teilte Rechtsanwältin A.___ der Staatsanwaltschaft mit, sie vertrete C.___ im Strafverfahren gegen den Beschuldigten zum Nachteil der gemeinsamen Töchter. C.___ konstituiere sich in diesem Verfahren als Zivil- und Strafklägerin. Gleichzeitig beantragte Rechtsanwältin A.___ die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und ihre Einsetzung als unentgeltliche Rechtsbeiständin.