Urteil vom 4. Dezember 2017 Es wirken mit: Gerichtsschreiberin Ramseier In Sachen A.___, vertreten durch Rechtsanwalt Thomas Fingerhuth, Beschwerdeführerin Staatsanwaltschaft, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28, Postfach 157, 4502 Solothurn, Beschwerdegegnerin betreffend Entschädigung (UP) zieht die Präsidentin der Beschwerdekammer des Obergerichts in Erwägung: 1. Die Staatsanwaltschaft eröffnete am 19. Dezember 2016 eine Strafuntersuchung gegen B.___ wegen sexueller Handlungen mit Kindern. Dabei geht es um sexuelle Handlungen an seinen eigenen Kindern [...] und [...]. Die Mutter der Kinder und Ehefrau des Beschuldigten, C.___, lebt von ihm getrennt.