Mit Strafbefehl STA.2016.4507 vom 7. August 2017 wurde A.___ (nachstehend Beschwerdeführer) wegen versuchter Nötigung und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je CHF 60.00, davon 50 Tagessätze unbedingt und 100 Tagessätze mit bedingt aufgeschobenen Vollzug bei einer Probezeit von vier Jahren, zur Bezahlung einer Busse von CHF 1'000.00, bei Nichtbezahlung ersatzweise zu zehn Tagen Freiheitsstrafe, sowie der Verfahrenskosten von CHF 3'275.00 verurteilt.