Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens von total CHF 800.00 zu bezahlen. 3. Der Beschwerdeführer hat dem Beschuldigten C.___, vertreten durch Rechtsanwalt Nico Groth resp. neu Stefanie Feuz, […], für das Beschwerdeverfahren eine Parteientschädigung von total CHF 2'726.50 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu bezahlen. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Erhalt des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist beginnt am Tag nach dem Empfang des begründeten Urteils zu laufen und wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.