Der Beschwerdeführer hat somit für die Aufwendungen des Beschuldigten C.___ im Beschwerdeverfahren aufzukommen (der Beschuldigte B.___ macht keine Entschädigung geltend). Rechtsanwalt Nico Groth macht einen Aufwand von 10 Stunden zu einem Stundenansatz von CHF 300.00 resp. teilweise zu CHF 220.00 (0,7 Stunden; Substitutin Anna-Patrizia Klemm) geltend. Vom Aufwand her erscheint dies angemessen, indessen sind praxisgemäss nur CHF 250.00 pro Stunde zu entschädigen (für die Substitutin – gemäss Homepage, www.cognitor.ch, juristische Mitarbeiterin seit 2016 – rechtfertigt sich ein Stundenansatz von 180.00), was zu einem Betrag von CHF 2’451.00 führt.