Zudem wäre der in Frage kommende Tatort in Bezug auf C.___ ohnehin [...]. 2. Gegen diese Verfügung liess A.___ am 23. September 2017 Beschwerde erheben mit dem Antrag auf deren Aufhebung und auf Rückweisung der Angelegenheit für weitere Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft. Ihm sei erst mit der Akteneinsicht im laufenden Verfahren gegen D.___ bekannt geworden, dass sich zwei weitere Personen gegenüber Dritten negativ über ihn geäussert hätten. Wenn in einem Verfahren, das notabene noch gar nicht abgeschlossen sei, weitere Täter ans Tageslicht kämen und dem Opfer bekannt würden, so bedürfe dies einer detaillierten Sachverhaltsabklärung und somit einer strafrechtlichen Untersuchung.