am 27. März 2017 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft führte am 9. Mai 2017 eine Einvernahme mit ihm durch und teilte anschliessend sowohl ihm wie auch A.___ mit, sie erachte die Untersuchung gegen D.___ als vollständig und beabsichtige, das Verfahren gegen ihn einzustellen. 1.2 Gestützt auf diese Mitteilung liess A.___ am 18. Mai 2017 durch seinen Vertreter ein Aktengesuch stellen. Am 23. Juni 2017 stellte er den Antrag auf Befragung von F.___, dem Sohn von A.___, als Zeugen und stellte im Weiteren «bezugnehmend auf die Akteneinsicht und die darin geschilderten Vorfälle» Strafantrag gegen B.___ und C.___ wegen sämtlicher anwendbarer Antragsdelikte.