_, seinen Vorgesetzen, wegen sämtlicher in Frage kommender Delikte. Die Polizei führte in der Folge Einvernahmen mit ihm, dem Beschuldigten und dem damaligen Arbeitskollegen von A.___, E.___, durch und erstattete am 15. Februar 2017 Strafanzeige gegen D.___ wegen Verleumdung. Mit Strafbefehl vom 15. März 2017 verurteilte die Staatsanwaltschaft D.___ wegen mehrfacher übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 90.00. Gegen diesen Strafbefehl erhob D.___ am 27. März 2017 Einsprache.