_ liessen eine Verurteilung des Beschuldigten klarerweise und eindeutig nicht zu, sondern seien womöglich unter dem Gesichtspunkt der falschen Anschuldigung zu prüfen. Hierfür werde allerdings der Kanton Aargau zuständig sein, da Frau A.___ ihre Vorwürfe gegenüber dem Beschuldigten zuerst dort erhoben habe und dementsprechend dort die ersten Ermittlungen stattgefunden hätten. Die Akten würden nach Rechtskraft der vorliegenden Verfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm kopiert zur weiteren Veranlassung zugestellt werden.