__ wird zu Lasten des Kantons Solothurn eine Genugtuung von CHF 400.00 zugesprochen, auszahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse. 6. Die Kostennote des amtlichen Verteidigers RA U. Tschaggelar wird auf total CHF 1'231.70 (Honorar CHF 1'080.00, Auslagen CHF 60.10, MWST CHF 91.60) festgesetzt und ist zulasten des Kantons durch die Zentrale Gerichtskasse auszubezahlen. 3. Die Einstellungsverfügung wurde Rechtsanwalt Edelmann am 11. September 2017 zugestellt. Mit Eingabe vom 21. September 2017 erhob er Beschwerde mit den Anträgen: 1. Ziff. 4 Satz 2 der Einstellungsverfügung vom 22. August 2017 der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn sei aufzuheben.