Er habe das Gerät als sein Eigentum bezeichnet. Am 15. März 2017 eröffnete der zuständige Staatsanwalt gegen B.___ eine Untersuchung wegen Diebstahls und Vergewaltigung. Am 24. März 2017 wurde Rechtsanwalt Dr. Urs Tschaggelar dem Beschuldigten als amtlicher Verteidiger bestellt. Mit der Mitteilung gemäss Art. 318 StPO vom 4. August 2017 stellte der Staatsanwalt fest, dass A.___ sich trotz Abgabe des Parteirechtsformulars bisher nicht als Privatklägerin konstituiert habe und entsprechend nicht als Partei behandelt werde. Gleichzeitig gab er die Absicht bekannt, das Verfahren einzustellen.