Es mag sein, dass die Kontrolle auf andere Weise hätte durchgeführt werden können, so dass es nicht zu dieser Eskalation gekommen wäre, und es ist verständlich, dass sich die Beschwerdeführerin ärgerte, erneut kontrolliert zu werden (was die Beschuldigten aber offenbar nicht gewusst hatten). Eine Verurteilung der Beschuldigten wegen Amtsmissbrauchs, Tätlichkeiten und Sachbeschädigung ist aber derart unwahrscheinlich, dass sich eine Weiterführung der Strafuntersuchung nicht rechtfertigt. Dies gilt auch für den Vorhalt der Urkundenfälschung gegenüber B.___.