Bei einer Nachfolgeuntersuchung am 23. Oktober 2015 hätten eine Zunahme der Nackenschmerzen mit Bewegungseinschränkung der Halswirbelsäule sowie Kreuzschmerzen festgestellt werden können. 3. Die Anhaltung ist eine polizeiliche Fahndungsmassnahme, welche ihre Rechtsgrundlage sowohl in der StPO als auch in den meisten Polizeigesetzen hat. Die Massnahme bezweckt, die betroffene Person zu kontrollieren, d.h. ihre Identität festzustellen und zu prüfen, ob nach ihr gefahndet wird. Anhaltungen bzw. Personenkontrollen können sowohl aus sicherheitspolizeilichen Gründen (zur Gefahrenabwehr) als auch aus strafprozessualen Gründen, mithin im «Interesse der Aufklärung einer Straftat» (Art.