Die Beschwerdeführerin habe sich dann erholt und Herr D.___ habe entschieden, dass sie fahrfähig sei, worauf sie sie wieder zu ihrem Fahrzeug gebracht hätten. Vorher noch habe er ihr gesagt, dass er sie anzeigen werde. 2.3 C.___ gab am 29. Januar 2016 zusammenfassend zu Protokoll, sie hätten die Beschwerdeführerin kontrolliert, weil noch etwas vom Sozialamt offen gewesen sei. Die Art und Weise der Anhaltung schilderte er gleich wie B.___. Sie sei früher ausgestiegen als Herr B.___ und er. Sie habe gefragt, was das solle und was sie wollten. Sie hätten gesagt, sie wollten eine ganz normale Kontrolle durchführen und hätten gefragt, ob sie Fahrzeug- und Führerausweis dabeihabe.