sagte gegenüber der Staatsanwaltschaft am 29. Januar 2016 im Wesentlichen aus, sie hätten vom Sozialamt [...] ein Mail erhalten, sie sollten das Fahrzeug mit diesem Schild anschauen. Das Sozialamt habe sie wissen lassen, dass Frau A.___ das Fahrzeug gar nicht fahren dürfe wegen des Sozialgeldes. Das Mail habe er nach seinen Ferien gelesen und als sie dann am 7. Oktober 2015 das Auto vor ihnen gehabt hätten, hätten sie die Fahrzeuglenkerin kontrollieren wollen. Die Beschwerdeführerin habe aber nicht auf die Matrix reagiert, weshalb sie sie überholt hätten und C.___ habe ihr die Matrix mit «Stopp Polizei» von vorne gezeigt. Wiederum sei keine Reaktion erfolgt.