Die Polizisten hätten den Grund nicht nennen wollen, sondern hätten vorsätzlich körperliche Gewalt angewendet und sie ins Polizeiauto gezerrt. Insbesondere hätten sie sie links und rechts derart heftig an den Oberarmen gepackt und den Arm hinter dem Rücken verdreht, dass dadurch eine Hauterosion und Hämatome sowie starke Armschmerzen die Folge gewesen seien. Sogar ihr Pullover sei zerrissen worden. Sie habe keine Verkehrsregel verletzt, die eine Anhaltung oder eine Verhaftung gerechtfertigt hätte. Gegenüber der Staatsanwaltschaft bestätigte die Beschwerdeführerin diese Angaben. Sie habe nach dem Anhalten die Papiere auf die Motorhaube des Polizeifahrzeugs gelegt.