Am 13. November 2015 erfolgte je eine Ausdehnungsverfügung wegen Amtsmissbrauchs. Gegen A.___ wurde am 17. Dezember 2015 eine Strafuntersuchung eröffnet wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, evtl. wegen Hinderung einer Amtshandlung. Mit Verfügung vom 11. August 2017 stellte die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung gegen sämtliche Beteiligten ein (in Ziff. 1 und 2 betreffend B.___ und C.___, in Ziff. 3 betreffend A.___).