_ wegen Tätlichkeiten einreichen. A.___ wirft den Polizeibeamten in der Strafanzeige vor, sie habe offensichtlich keine Verkehrsregel verletzt, welche eine Anhaltung überhaupt gerechtfertigt habe, geschweige denn eine Verhaftung. Vielmehr sei die Anhaltung willkürlich und unbegründet erfolgt und das Verhalten der Polizeibeamten sei unverhältnismässig gewesen. Die Staatsanwaltschaft eröffnete am 3. November 2015 eine Strafuntersuchung gegen B.___ und C.___ wegen Tätlichkeiten, evtl. weiterer Delikte. Am 13. November 2015 erfolgte je eine Ausdehnungsverfügung wegen Amtsmissbrauchs.