Im Beschwerdeverfahren wurde die Amtsgerichtspräsidentin mit Verfügung vom 29. August 2017 aufgefordert, der Beschwerdekammer eine Kopie des begründeten Urteils zukommen zu lassen. Das Beschwerdeverfahren wurde bis zum Vorliegen des begründeten Urteils, allenfalls bis zum Abschluss eines allfälligen Berufungsverfahrens sistiert. Das begründete Urteil wurde mit der Eingabe vom 6. November 2017 eingereicht. Mit der Eingabe wurde gleichzeitig zur Beschwerde Stellung genommen und beantragt, diese sei abzuweisen.