Obergericht Beschwerdekammer Urteil vom 30. Januar 2018 Es wirken mit: Oberrichter Müller Oberrichter Frey Gerichtsschreiber von Arx In Sachen A.___, vertreten durch Rechtsanwalt Urs Hochstrasser, Beschwerdeführer Beschwerdegegnerin betreffend Parteientschädigung zieht die Beschwerdekammer des Obergerichts in Erwägung: