Im Übrigen hatten die Akten bereits eine Fotodokumentation enthalten, welche zumindest Anhaltspunkte geben konnte. So betrachtet rechtfertigt es sich, von folgenden berechtigten Aufwendungen auszugehen: | Einsprache an Staatsanwaltschaft | 0.17 Std. | | Aktenstudium | 1.00 Std. | | Besprechung mit Klientin | 1.00 Std. | | Rechtliche und tatsächliche Abklärungen | 0.50 Std. | | Anträge an die Staatsanwaltschaft | 0.50 Std. | | | 3.17 Std. | Für weitere kleinere Aufwendungen ist zusätzlich eine Stunde zuzubilligen. Hinsichtlich der diversen in Rechnung gestellten Zustellungen ist nicht ersichtlich, worum es sich dabei handelt.