Das Verfahren gegen A.___ wegen Verletzung der Verkehrsregeln (Anzeige Polizei Stadt Solothurn vom 9. Juni 2016/Rap-Nr. 764016) wird eingestellt. 2. Die Verfahrenskosten trägt der Staat Solothurn. 3. A.___, vertreten durch Fürsprecherin Véronique Bachmann, wird ermessensweise eine Parteientschädigung von CHF 536.80 (inkl. Auslagen und MwSt.) zugesprochen, zahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse Solothurn (nach Rechtskraft dieser Verfügung). Die Einstellungsverfügung wurde Fürsprecherin Bachmann am 14. August 2017 zugestellt. Mit Eingabe vom 23. August 2017 erhob sie Beschwerde mit den Rechtsbegehren: 1. Ziff.