Mit Eingabe vom 27. Januar 2017 teilte Fürsprecherin Bachmann der Staatsanwaltschaft mit, dass die Beschwerdeführerin den ihr gemachten Vorwurf bestreite, begründete dies, legte eine Fotodokumentation bei und beantragte die Einstellung des Strafverfahrens und die Entschädigung der Beschwerdeführerin. Am 29. Juni 2017 gab der zuständige Untersuchungsbeamte der Staatsanwaltschaft seine Absicht bekannt, das Verfahren einzustellen. Er gab den Parteien Gelegenheit, die Akten einzusehen, Beweisanträge zu stellen und für den Fall der Einstellung Entschädigungsbegehren anzumelden und zu begründen.